Mediation - Scheidung - mwf - Mediation Heinz Zwettler

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Mediation - Scheidung

Mediationen

Scheidungsmediation

Mit Hilfe von Mediation wird bei der Scheidung oder Trennung eine Vereinbarung angestrebt, ein Vertrag, der die Inhalte, die im Zusammenhang mit der Scheidung oder Trennung stehen, regeln soll.
Im Unterschied zu anderen Anwendungsfeldern der Mediation greift der Gesetzgeber in der Scheidungsmediation, insbesondere in die zu treffenden Vereinbarungen stärker ein.

So ist im Gesetz geregelt, dass Ehegatten für den Fall einer Scheidung nachstehende Punkte verpflichtend regeln müssen:

  • Die unterhaltsberechtigten Beziehungen (Unterhalt der Ehegatten),

  • die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche zueinander (Aufteilung des Gebrauchsvermögens, der Ersparnisse und der Schulden) und, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind,

  • den hauptsächlichen Aufenthalt der Kinder oder die Obsorge sowie (Obsorge/persönlicher Verkehr - vormals Besuchsrecht genannt),

  • die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder (Alimente).

Darüber hinaus können in der Mediation auch interessensbezogene Inhalte geregelt werden, die zwar zwingend nicht zu regeln sind, aber dennoch Nährboden für ein hohes Emotionspotential darstellen können. Zentrale Themen könnten hier sein, wer z.B. wo wohnen soll oder wer welches Haustier bekommt.

Die Vorteile der Scheidungsmediation gegenüber strittigen Ehescheidungsverfahren sind vielfach. Insbesondere jedoch wenn minderjährige Kinder von einer Scheidung betroffen sind, für die es dann Regelungen zu treffen gilt, bietet die Mediation Chancen!

Die Konfliktpartner sind nach dem Vollzug der Scheidung kein Paar mehr, aber sie sind weiterhin die Eltern ihrer Kinder!

(c) 2017 by ZWETTLER
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