Fragen & Antworten - mwf - Mediation Heinz Zwettler

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Was ist Mediation?

"Wenn Reden nicht nur Reden ist..."

Mediation ist ein Gesprächsprozess, an dem alle Konfliktparteien teilnehmen. Der Mediator agiert als allparteilicher Vermittler zwischen zwei oder mehreren Konfliktpartnern. Durch Fragen und gezielte Interventionen begleitet er sie auf dem Weg hin zu einer Lösung, ohne aber aktiv in den Entscheidungsprozess einzugreifen. Anders als bei herkömmlichen Konfliktlösungsmöglichkeiten entscheiden hier die Klienten über ihr Anliegen ausschließlich selbst und sie erarbeiten auch selbst die Regelungen, die dann in eine schriftliche Vereinbarung zusammengeführt werden.

Der Mediator
  • ist Vermittler zwischen den Konfliktparteien,
  • schafft für das Mediationsverfahren nötigen Rahmenbedingungen,
  • achtet darauf, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten ausgesprochen und berücksichtigt werden,
  • ist allparteilich und gibt den Anliegen der Konfliktpartner im gleichen Ausmaß Raum,
  • mischt sich nicht in die Lösung der Klienten ein.


Wie ist der Ablauf des Mediationsverfahrens?

Erstgespräch und Arbeitsvereinbarung:
Die Beteiligten haben hier die Möglichkeit das Problem aus ihrer Sicht zu beschreiben und ihren Standpunkt darzulegen. Weiters gilt es zu klären, welche Personen an dem Verfahren teilnehmen sollten, wer die jeweiligen Interessen vertritt und welche Erwartungen diese Personen haben. Der Mediator informiert die Klienten über Ablauf des Verfahrens, die Voraussetzungen, die für eine Mediation notwendig sind (Umgang miteinander, Offenheit, Fairness und Konsensbereitschaft) und erarbeitet mit den Klienten ein gemeinsames Ziel für die Mediation, welches in eine Mediationsarbeitsvereinbarung zusammengeführt wird.

Themensammlung / Bestandsaufnahme:
In dieser Phase werden alle Themen gesammelt und festgehalten, welche die Beteiligten in der Mediation bearbeiten wollen.

Interessenklärung:
Jedes in der Bestandsaufnahme aufgelistetes Thema wird hier eingehend behandelt und die damit verbundenen Interessen und Wünsche der Betroffenen aufgezeigt.

Entwicklung von Lösungen:
Hier werden Lösungsmöglichkeiten gesammelt bzw. entwickelt, die die Bedürfnisse aller Klienten weitestgehend berücksichtigen. Diese Ergebnisse können von den Beteiligten in Ruhe überdacht werden und soweit es notwendig ist auch mit Fachleuten abgestimmt werden.

Erstellen der Mediationsvereinbarung:
Die von den Klienten getroffenen Vereinbarungen werden hier umgangssprachlich formuliert und protokolliert.
Wir organisieren und gewährleisten den strukturierten Ablauf eines Mediationsverfahrens und bauen eine konstruktive Kommunikation zwischen den Beteiligten auf.


Wie lange dauert ein Mediationsprozess und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Ein Mediationsprozess findet in mehreren Sitzungen mit einer Dauer von je 1,5 – 2,5 Stunden statt.

Die benötigte Anzahl der Sitzungen ist abhängig von der Komplexheit des jeweiligen Falles und der Konsensbereitschaft der Klienten.

Die Kosten einer Mediation werden nach vereinbartem Satz je Einheit (1 Einheit = 45 Minuten) abgerechnet und sind daher von der Höhe des Streitwertes unabhängig. Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig vom Setting (Einzel oder Co-Mediation), der Anzahl der Beteiligten und des mit dem Fall verbundenen administrativen Aufwandes.

Der Stundensatz für Scheidungsmediationen ist darüber hinaus sozial gestaffelt. (Unbedingt Einkommensnachweis mitbringen!)



Wo hat die Mediation Ihre Rechstquelle und wie definiert das Gesetz Mediation?

„Die Mediation sucht nicht das Recht und kein Richter oder Schiedsrichter entscheidet."

Wo hat die Mediation ihre Rechtsquelle?
Mediation und ihre Durchführung ist nach mehreren gesetzlichen Grundlagen geregelt, die wichtigste Rechtsquelle für Mediation ist jedoch das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003

Wie definiert das Gesetz Mediation?
Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen". Mediation "in Zivilrechtssachen" (Zivilrechtsmediation ) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).


Was bedeutet "eingetragener Mediator" ?

Seit 1. Mai 2004 führt das Bundesministerium für Justiz eine Liste der eingetragenen MediatorInnen, welche folgende Voraussetzungen mitbringen müssen:

  • Mindestalter 28 Jahre
  • Fachliche Qualifikation
  • Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)

Selbstverständlich verfügen alle für uns tätigen MediatorInnen über dieses Qualitätskriterium!


Wie vertraulich ist Mediation wirklich und wie diskret wird mit Inhalten umgegangen?

Der Mediator ist zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und gibt keine Informationen welche er im Rahmen einer Mediation erhält weiter. Darüber hinaus sind „Eingetragene Mediatoren“ auch bei Gericht zu keiner Aussage über Mediationsinhalte verpflichtbar, lediglich über Beginn und Ende einer Mediation muss der Mediator Auskunft geben.


Welche Auswirkung hat Mediation auf die Fristhemmung / Verjährung?

Ab Beginn bis Beendigung eines Mediationsverfahrens ruhen automatisch alle laufenden Fristen welche zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche relevant sind. Sollte also wider Erwarten eine Mediation scheitern, gehen dadurch keine Ansprüche verloren.

(c) 2017 by ZWETTLER
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